So funktioniert die Pendlerpauschale ab 2026
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) mindert deine Steuer. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie nach den vorliegenden Informationen 38 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke, einheitlich ab dem ersten Kilometer. Vorher gab es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer.
Pauschale = Kilometer (einfach) × 0,38 € × Arbeitstage
Beispiel: 20 km einfach, 220 Tage: 20 × 0,38 × 220 = 1.672 €.
Gedeckelt bei 4.500 Euro
Wer nicht mit dem eigenen Auto fährt, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Mit dem eigenen oder überlassenen Pkw gilt diese Grenze nicht. Der Rechner berücksichtigt das über die Auswahl des Verkehrsmittels.
Lohnt sich das überhaupt?
Alle Werbungskosten zusammen werden mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € verglichen. Das Finanzamt zieht automatisch diesen Betrag ab. Nur was darüber liegt, bringt dir eine zusätzliche Ersparnis. Der Rechner zeigt dir diesen Teil und die ungefähre Steuerersparnis.
Werte und Regeln können sich ändern. Prüfe sie im Zweifel bei Finanzamt oder Steuerberater. Das ist keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Zählen Homeoffice-Tage?
Die Pauschale gibt es nur für Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte fährst. Ob und wie Homeoffice-Tage anders behandelt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Wie viele Arbeitstage soll ich eintragen?
Zähle nur die Tage mit tatsächlicher Fahrt. Bei einer Fünf-Tage-Woche kommen oft etwa 210 bis 230 Tage zusammen, nach Abzug von Urlaub und Krankheit.