Wie wird vom Brutto zum Netto gerechnet?
Vom Bruttogehalt gehen zuerst die Sozialversicherungsbeiträge ab: Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags) und Pflegeversicherung (0,8 % bis 2,4 %, je nach Kinderzahl). Dazu kommen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden nur bis 8.450 € im Monat berechnet, Kranken- und Pflegeversicherung nur bis 5.812,50 €. Was darüber verdient wird, ist beitragsfrei.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr 2026. Berücksichtigt sind der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale. In Steuerklasse III wird das Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt (Splitting).
Solidaritätszuschlag
Er fällt nur an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Steuerklasse III: 40.700 €) übersteigt. Die meisten Arbeitnehmer zahlen ihn deshalb nicht.
Warum weicht meine Gehaltsabrechnung ab?
Arbeitgeber verwenden den amtlichen Programmablaufplan mit weiteren Details (Freibeträge, Faktor, Sonderzahlungen, Besonderheiten bei der Krankenkasse). Der Rechner ist eine gute Näherung für die Planung, ersetzt aber nicht die Abrechnung.