So rechnest du den Urlaubsanspruch aus
Ohne Teilzeit ist der Anspruch die Zahl im Vertrag. Bei Teilzeit rechnet man ihn auf deine Arbeitstage um: Urlaubstage = Vertragsurlaub × deine Arbeitstage ÷ Arbeitstage bei Vollzeit.
Beispiel: 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wer nur 3 Tage pro Woche arbeitet, hat 30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage. Das sind trotzdem 6 Wochen bezahlte Freistellung.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage zu. Das sind 4 Wochen bei einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen. Der Rechner zeigt 4 Wochen mal deine Arbeitstage.
Ein- und Austritt im laufenden Jahr
Wer nicht das ganze Jahr beschäftigt ist, bekommt oft ein Zwölftel pro vollem Monat. Ob das gilt, hängt von Wartezeit, Zeitpunkt des Austritts und Vertrag ab. Bruchteile ab einem halben Tag werden nach dem Gesetz aufgerundet. Das ist ein Überblick und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist, wenn sich meine Arbeitstage unterjährig ändern?
Dann wird der Urlaub für die Zeiträume getrennt gerechnet. Frag im Zweifel Personalabteilung oder Betriebsrat.
Zählen Feiertage als Urlaubstage?
Nein. Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, werden nicht vom Urlaub abgezogen.